Verwendung der Gemeindewappen
In Oberösterreich ist die Verwendung von Gemeindewappen allgemein gestattet, wenn in Zusammenhang mit der Verwendung der Gemeindewappen die Wahrung des Ansehens der jeweiligen Gemeinde gewahrt bleibt.
Dieses Recht für die Nutzung von oberösterreichischen Gemeindewappen ist in der OÖ. Gemeindeordnung 1990 §4a geregelt. Es gibt keine für ganz Österreich einheitliche Rechtsvorschrift. OÖ ist mit der allgemeinen Erlaubnis der Verwendung bei den anwendungsfreundlichen Bundesländern.
Die Originale der verwendeten Gemeindewappen sind von den jeweiligen Gemeinden und wurden selbst für die entsprechende Verwendung auf mondseelandler.at aufbereitet. Kopieren von mondseelander.at ist nicht gestattet. Wenden Sie sich direkt an die Gemeinden, wenn Sie deren Gemeindewappen verwenden wollen.
Gemeindewappen der Gemeinden
Gemeinde | angezeigt | erhalten | Anmerkung |
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Innerschwand | 25.06.2017 | 11.07.2017 | |
St.Lorenz | 25.06.2017 | 11.07.2017 | |
Tiefgraben | 25.06.2017 | 11.07.2017 | |
Mondsee | 25.06.2017 | 19.02.2019 |