Waldpark ist wieder geschützt
Durch die erstmals ab 2018 gültige Mondsee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung war ein Bereich des Waldparks nicht mehr geschützt.
Seeuferschutz Ausnahmeverordnung
Am 28. Dezember 2017 wurde das neue OÖ-Landesrecht „Mondsee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung 2017" verordnet.
Die Seeuferschutz Ausnahmeverordnungen für oberösterreichische Seeen erleichtern für bestimmte Bereiche seit Anfang 2018 Bauverfahren in der im Naturschutzgesetz festgelegten 500 Meter breiten geschützten Uferzone. Mit diesen Ausnahmen werden für genau definierte Schutzzonen generelle Rahmenbedingungen vorgegeben. Das bringt vereinheitlichte Beurteilungen und erspart zuätzliche Behördenverfahren.
Fehler bei Waldpark Mondsee
Der zwischen See und Hilfberg gelegene „Waldpark Mondsee" in der Gemeinde Tiefgraben ist ein wichtiger Naherholungspark und wird auch von vielen Touristen genuzt.
Vermutlich durch einen Fehler war in der Erstfassung der Mondsee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung ein Teil des Waldparks nicht mehr naturschutzrechtlich vor Verbauung geschützt,
Anmerkung:
Die roten Flächen sind als „Bauland Wohngebiet" gewidmet.
Die mit kleinen Kreisen gefüllte Fläche ist der als „Grünland Wald" ausgewiesene Naherholungswald „Waldpark".
Der untere Waldpark Bereich war nicht mehr geschützt.
Die roten Pfeile zeigen auf die Bereiche im Waldpark, die (irrtümlich) in die Ausnahmeverordnung als „nicht mehr geschützt" aufgenommen wurden.
Dr. Manfred Haimbuchner informiert
Als mir dies als ortskundigem Mondseelandler auffiel, konnte das aus meiner Sicht nur ein Fehler bei der technischen Aufbereitung der Verordnung sein. Am 19. Jänner 2018 habe ich Herrn Landeshauptmannstellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner darüber informiert.
Die dadurch erfolgte fachliche Prüfung bei der OÖ-Landesregierung bestätigte meine Annahme.
Seeuferschutz Ausnahme wieder aufgehoben
Bereits am 27. September 2018 wurde die von LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner verordnete Korrektur der Mondsee-Seeuferschutz-Ausnahmeverordnung kundgemacht.
vollständige Quelle dieser Verordnungsbeilage: www.ris.bka.gv.at
Lobenswerte Bearbeitung
Besonders erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang die besonders rasche und perfekte Bearbeitung durch LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner, seiner Abteilung und seiner sehr freundlichen und fachkundigen Referentin für Naturschutz und Baurecht.
Hier wurde die Information von einem aufmerksamen Bürger aus dem Volk ernst genommen, mit bestmöglichen Kontakten sachlich geklärt und rasch einer Lösung zugeführt.
Diese Vorgangsweise könnten sich manche Gemeindevertreter und auch andere Politiker als Vorbild nehmen.
Man sieht es - wenn man hin schaut.